Hunde sind in unserem
Ferienhaus in Dänemark willkommen. Urlaub mit dem Hund in Daenemark - Ferienhäuser mit Hundeerlaubnis.
Ihren Hund können Sie mit in den Ferienhaus Urlaub in Dänemark nehmen. Die Ferienhäuser in Daenemark sind für Hunde erlaubt - den Ferien mit Hund steht also nichts im Wege. Während dem Ferienhausurlaub dürfen Hunde ( gilt auch für Vierbeiner wie Welpen / Hundewelpen und andere Kleinhunde ) aus Rücksicht auf Mieter mit Allergien unter keinen Umständen in die Schlafräume. Ostseeurlaub mit Hund auf Aeroe / Aerö, da macht verreisen mit Hunden nach Dänemark einfach Spass.
Urlaub mit Hund in Dänemark auf der Insel Aeroe / Aerö. Für die Ferienhäuser in Daenemark sind Hunde erlaubt. Ferien mit Hund sind im hundefreundliche Dänemark ein Vergnügen. Ferienhaus Urlaub mit dem stubenrein Vierbeiner ( Welpen / Hundewelpen, andere Kleinhunde und auch große Hunde ) wird besonders angenehm, duch die tierfreundliche Dänen. Der Hund kann in der Ostsee schwimmen. Am Strand geht man mit Hunden nur an der Leine. Die Ferienhaeuser haben einen abgeschlossenen Hof, was die Hundehaltung während dem Urlaub vereinfacht. Für die Tiere ist Ferienhausurlaub ideal. Der Familienhund hat genügend Auslauf. Als Ferienhausanbieter haben unsere Ferienhaeuser eine sog. Hundeerlaubnis, d.h. Haustiere ( nur Hunde ) sind in den Ferienhäusern willkommen. Mieten Sie die Ferienhäuschen für einen Hundeurlaub in Daenemark. Die Ferienhaussuche für den Urlaub mit Haustier hat jetzt ein Ende - verreisen Sie mit Tieren in unsere privat Ferienhauser in Dänemark.
Wichtige Hinweise für Mieter mit Hund:
Der jeweilige Mieter haftet für evtl. Kratzschäden, Flecken u. ä. während Ihr Mietperiode die durch den Hund entstehen. Auch wenn eine Endreinigung obligatorisch vorgenommen wird, muss dasFerienhaus vor der Abreise von Haaren der Hunde gereinigt werden. Der Hund darf nie allein im Ferienhaus zurückgelassen werden. Hunde dürfen in Dänemark mit an den Strand genommen werden, müssen jedoch an der Leine geführt werden. Hunde können mit Personenbegleitung von den Färöern, Island, Norwegen, Schweden, Irland, England, Japan, Neuseeland und Australien nach Dänemark frei eingeführt werden. Bei einer Einfuhr aus den übrigen Ländern ist eine Tollwutimpfung für Hunde erforderlich, die mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise alt sein darf. Wenn der Hund unter 3 Monate alt ist, ist keine Tollwutimpfung erforderlich, sondern ein Gesundheitsattest, das höchstens 10 Tage alt sein darf. Wenn der Hund zwischen 3 und 4 Monaten alt ist, ist eine Tollwutimpfung erforderlich. Falls diese unter 30 Tage alt ist, muss außerdem ein Gesundheitsattest vorliegen. Bei der Einfuhr von Hunden aus Grönland und Malaysia bestehen besondere Bedingungen.
Es ist nicht erlaubt, Kampfhunde, u. a. Pitbull Terrier, Tosa und Mischungen dieser Rassen, einzuführen.